Gemeinden sollen Einbürgerungen fördern!

10.07.2017

Ein Viertel der Schweizer Bevölkerung ist nicht berechtigt an Wahlen und Abstimmungen teilzunehmen, da sie AusländerInnen sind. Da nur wenige Kantone ein aktives und passives Stimmrecht für AusländerInnen erlauben, bleibt der einzige Weg, um volle politische Rechte in der Schweiz zu erlangen eine Einbürgerung.
Mit dem neuen Bürgerrechtsgesetz, welches am 1. Januar 2018 in Kraft tritt, werden die Kriterien für eine Einbürgerung von AusländerInnen verschärft. Neben strengeren Sprach- und Staatskundetests, fällt eine Änderung für viele schwer ins Gewicht: Ab 2018 dürfen sich nur noch Personen einbürgern lassen, welche eine Niederlassungsbewilligung (Status C) besitzen. Bis anhin war es möglich, dass Personen mit jedem Aufenthaltsstatus sich einbürgern lassen konnten. Das hat zur Folge, dass ab dem 1. Januar einige Menschen nicht mehr berechtigt sein werden, sich einbürgern zu lassen.
Wir finden, dass eine Information der Betroffenen bei einer solchen Gesetzesverschärfung unverzichtbar ist. Daher fordern wir in einem Offenen Brief die GemeindepräsidentInnen im Zürcher Unterland dazu auf, dass sie allen einbürgerungsberechtigten Personen in ihren Gemeinden einen Brief schreiben sollen, in welchem Sie sie über die bevorstehenden Änderungen informieren, wie es die Stadt Zürich bereits getan hat.
Einbürgerungsgesuche, die bis zum 31. Dezember eingereicht werden, werden nach den Vorschriften des alten Bürgerrechtsgesetzes behandelt. Damit möglichst viele Personen bis zu diesem Zeitpunkt ein Gesuch einreichen, fordern wir die Gemeinden dazu auf, für alle Einbürgerungen keine kommunalen Einbürgerungsgebühren zu erheben und die kantonalen und eidgenössischen Gebühren zu Lasten der Gemeindekasse zu übernehmen.